ASP- Aufbauseminar für auffällig gewordene Kraftfahrer (Punkteabbau)
Wer im Verkehrszentralregister bis zu 13 Punkte für Verkehrsvergehen bekommen hat, kann diese über eine freiwillige Teilnahme an einem Abbauseminar, bis zu 4 Punkte, abbauen.
Ab 14 Punkte wird man durch die Fahrerlaubnisbehörde an einer Teilnahme verpflichtet.
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen a 135 min und eine Beobachtungsfahrt von 45 min.
ASF- Aufbauseminar für Fahranfänger (Punkteabbau)
Fahranfänger die innerhalb ihrer Probezeit durch einen Verstoß der StVO auffällig geworden sind, werden von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilzunehmen. Innerhalb von 4 Wochen muss der Betroffene eine Teilnahmebestätigung der jeweiligen Fahrschule einreichen.
Problematisch ist an dieser Stelle, dass die Kurse nicht immer an ein und derselben Fahrschule stattfinden, sondern je nach Nachfrage wechseln. Wer nicht an einem Aufbauseminar teilnimmt oder zu lange suchen muss und damit möglicherweise die Fristen überschreitet, dem wird der Führerschein entzogen.
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen a 135 min und eine Beobachtungsfahrt von 45 min.
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